Stellungnahme der SPD-Fraktion zum Brandschutzbedarfsplan


Der Brandschutzbedarfsplan ist nicht nur ein aufwändig erstelltes umfangreiches Werk von 470 Seiten, sondern ist für die Stadt von zentraler Bedeutung, was eine entsprechende Würdigung verlangt.

Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.

Die Brandschutzbedarfsplanung ist ein komplexer, bedeutsamer und aufwändiger Vorgang, der weit mehr als nur unmittelbare „Feuerwehrfragen“ zu betrachten hat. Die zur Beschlussfassung vorliegende Fassung beschreibt den Weg zu einem qualitativ hochwertigen Gesamtwerk.

Anders als in vielen anderen Ländern ist der Brandschutz in Deutschland flächendeckend sichergestellt. Überwiegend, so auch bei uns in Heiligenhaus, geschieht dies durch Freiwillige Feuerwehren. Selbst im hochindustrialisierten und dichtbesiedelten Nordrhein-Westfalen sind rd. 3/4 aller Feuerwehren rein ehrenamtliche Feuerwehren ohne hauptamtliche Kräfte. Damit hat sich über viele Jahre, auch in Heiligenhaus, ein hohes Sicherheitsniveau etabliert, das von der Bevölkerung eher unterbewusst als gegeben vorausgesetzt wird.

Die Zahl der Brände wird langfristig gesehen zurückgehen, die Zahl der Unfälle konstant bleiben, die Zahl der großflächigen Schadensereignisse, wie längerdauernde Stromausfälle oder Starkregenfälle, zunehmen. Nur die Freiwilligen Feuerwehren können, wie in Heiligenhaus, schnell viele gut ausgebildete und organisierte Helfer bereitstellen.

Unsere Freiwillige Feuerwehr trägt zwei Wesensmerkmale in sich: Sie ist einerseits eine vereinsähnliche Gemeinschaft ihrer Mitglieder als auch andererseits eine Einrichtung unserer Stadt. Unsere rein ehrenamtliche Feuerwehr gehört somit zur Stadtverwaltung und sollte in ihrem Organigramm sichtbar sein.

Organisierte und gut ausgebildete ehrenamtliche Hilfe setzt nämlich eine Gemeinschaft und einen inneren Zusammenhalt voraus, der nicht von außen verordnet werden kann.

Unsere Freiwillige Feuerwehr kann nur bestehen, wenn sie gut in die Stadtverwaltung eingebunden ist und von dort alle notwendige Unterstützung erfährt. Dies gilt zum einen für alle Verwaltungsaufgaben, die kein besonderes feuerwehrtechnisches Wissen voraussetzen.

Dies gilt weiterhin für alle Personalgewinnungs- und -qualifizierungsmaßnahmen. Dies gilt schließlich auch für alle planerischen Entscheidungen der Gemeinde, die sich auf den Brandschutz insgesamt und damit auch auf die Tätigkeit unserer Feuerwehr auswirken könnten. Sie steht aufgrund der demographischen Entwicklung in einem zunehmenden Wettbewerb um jungen Nachwuchs mit anderen Vereinen und Einrichtungen. Die Bereitschaft der Bevölkerung zu helfen ist zwar hoch, aber zunehmend auf Projekte oder plötzlich auftretende Situationen ausgerichtet. Feuerwehr erfordert jedoch ein hohes Maß an Ausbildung und Verbindlichkeit.

Unsere Freiwillige Feuerwehr ist indes nur ein Teil des Brandschutzes. Der vorbeugende Brandschutz mit dem baulichen Brandschutz wie der Sicherstellung der Rettungswege, dem technischen Brandschutz wie Brandmeldeanlagen und dem organisatorischen Brandschutz wie der Schulung des Personals muss abgestimmt sein mit der Leistungsfähigkeit unserer Feuerwehr. Mängel im vorbeugenden Brandschutz kann unsere Feuerwehr im abwehrenden Brandschutz nicht ausgleichen. Von gleicher Bedeutung ist die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung. Brandschutzerziehung und -aufklärung vermitteln das richtige Verhalten.

Zunächst muss festgehalten werden, dass es im Gegensatz zu anderen Bundesländern in Nordrhein-Westfalen keine unmittelbar formulierten rechtlichen Vorgaben zum Schutzziel gibt. Bei der Festlegung der Schutzziele soll den Kommunen im Rahmen ihrer Selbstverwaltung größtmöglicher Gestaltungsspielraum gegeben werden, soweit dies im Rahmen der geltenden Rechtsnormen, die insbesondere auch dem Schutz der Einsatzkräfte dienen, möglich ist.

Der heute vorliegende Brandschutzbedarfsplan umfasst eine Ist-Beschreibung unserer Feuerwehr, eine Risikoanalyse für das Stadtgebiet und eine Soll-Vorgabe für unsere Feuerwehr.
Den zu beschließenden Brandschutzbedarfsplan sehen wir als einen Nachweis an, dass sowohl von Seiten der Stadt als auch von Seiten der Freiwilligen Feuerwehr alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen für eine bestmögliche Ausgestaltung des Brandschutzes unternommen wurden oder noch unternommen werden sollen.

Die Umsetzung der Maßnahmen ist zunächst auf einen mittelfristigen Zeitraum zu projektieren, mit Prioritäten zu versehen und diese jeweils unverzüglich umzusetzen. Dies ist auch die Voraussetzung dafür, dass seitens der Bezirksregierung die erforderliche Ausnahme vom Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr erteilt werden kann und erteilt werden wird.
Dies vorausgeschickt, wird die SPD-Fraktion dem vorgelegten Brandschutzbedarfsplan zustimmen.