Der
Brandschutzbedarfsplan ist nicht nur ein aufwändig erstelltes umfangreiches
Werk von 470 Seiten, sondern ist für die Stadt von zentraler Bedeutung, was
eine entsprechende Würdigung verlangt.
Es entspricht der
Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit
gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein
Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für
die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet
werden muss.
Die Brandschutzbedarfsplanung ist ein komplexer, bedeutsamer
und aufwändiger Vorgang, der weit mehr als nur unmittelbare „Feuerwehrfragen“
zu betrachten hat. Die zur Beschlussfassung vorliegende Fassung beschreibt den
Weg zu einem qualitativ hochwertigen Gesamtwerk.
Anders als in vielen
anderen Ländern ist der Brandschutz in Deutschland flächendeckend
sichergestellt. Überwiegend, so auch bei uns in Heiligenhaus, geschieht dies
durch Freiwillige Feuerwehren. Selbst im hochindustrialisierten und
dichtbesiedelten Nordrhein-Westfalen sind rd. 3/4 aller Feuerwehren rein
ehrenamtliche Feuerwehren ohne hauptamtliche Kräfte. Damit hat sich über viele
Jahre, auch in Heiligenhaus, ein hohes Sicherheitsniveau etabliert, das von der
Bevölkerung eher unterbewusst als gegeben vorausgesetzt wird.
Die Zahl der Brände
wird langfristig gesehen zurückgehen, die Zahl der Unfälle konstant bleiben,
die Zahl der großflächigen Schadensereignisse, wie längerdauernde Stromausfälle
oder Starkregenfälle, zunehmen. Nur die Freiwilligen Feuerwehren können, wie in
Heiligenhaus, schnell viele gut ausgebildete und organisierte Helfer
bereitstellen.
Unsere Freiwillige
Feuerwehr trägt zwei Wesensmerkmale in sich: Sie ist einerseits eine
vereinsähnliche Gemeinschaft ihrer Mitglieder als auch andererseits eine
Einrichtung unserer Stadt. Unsere rein
ehrenamtliche Feuerwehr gehört somit zur Stadtverwaltung und sollte in ihrem
Organigramm sichtbar sein.
Organisierte und gut
ausgebildete ehrenamtliche Hilfe setzt nämlich eine Gemeinschaft und einen
inneren Zusammenhalt voraus, der nicht von außen verordnet werden kann.
Unsere Freiwillige
Feuerwehr kann nur bestehen, wenn sie gut in die Stadtverwaltung eingebunden
ist und von dort alle notwendige Unterstützung erfährt. Dies gilt zum einen
für alle Verwaltungsaufgaben, die kein besonderes feuerwehrtechnisches Wissen
voraussetzen.
Dies gilt weiterhin
für alle Personalgewinnungs- und -qualifizierungsmaßnahmen. Dies gilt
schließlich auch für alle planerischen Entscheidungen der Gemeinde, die sich
auf den Brandschutz insgesamt und damit auch auf die Tätigkeit unserer
Feuerwehr auswirken könnten. Sie steht aufgrund der demographischen Entwicklung
in einem zunehmenden Wettbewerb um jungen Nachwuchs mit anderen Vereinen und
Einrichtungen. Die Bereitschaft der Bevölkerung zu helfen ist zwar hoch, aber
zunehmend auf Projekte oder plötzlich auftretende Situationen ausgerichtet. Feuerwehr erfordert jedoch ein hohes Maß an Ausbildung und
Verbindlichkeit.
Unsere Freiwillige
Feuerwehr ist indes nur ein Teil des Brandschutzes. Der vorbeugende Brandschutz
mit dem baulichen Brandschutz wie der Sicherstellung der Rettungswege, dem
technischen Brandschutz wie Brandmeldeanlagen und dem organisatorischen
Brandschutz wie der Schulung des Personals muss abgestimmt sein mit der
Leistungsfähigkeit unserer Feuerwehr. Mängel im vorbeugenden Brandschutz kann
unsere Feuerwehr im abwehrenden Brandschutz nicht ausgleichen. Von gleicher
Bedeutung ist die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung. Brandschutzerziehung
und -aufklärung vermitteln das richtige Verhalten.
Zunächst muss
festgehalten werden, dass es im Gegensatz zu anderen Bundesländern in
Nordrhein-Westfalen keine unmittelbar formulierten rechtlichen Vorgaben zum
Schutzziel gibt. Bei der Festlegung der Schutzziele soll den Kommunen im Rahmen
ihrer Selbstverwaltung größtmöglicher Gestaltungsspielraum gegeben werden,
soweit dies im Rahmen der geltenden Rechtsnormen, die insbesondere auch dem
Schutz der Einsatzkräfte dienen, möglich ist.
Der heute vorliegende
Brandschutzbedarfsplan umfasst eine Ist-Beschreibung unserer
Feuerwehr, eine Risikoanalyse für das Stadtgebiet und eine Soll-Vorgabe
für unsere Feuerwehr.
Den zu beschließenden
Brandschutzbedarfsplan sehen wir als einen Nachweis an, dass sowohl von Seiten
der Stadt als auch von Seiten der Freiwilligen Feuerwehr alle möglichen und
zumutbaren Maßnahmen für eine bestmögliche Ausgestaltung des Brandschutzes
unternommen wurden oder noch unternommen werden sollen.
Die Umsetzung der
Maßnahmen ist zunächst auf einen mittelfristigen Zeitraum zu projektieren, mit
Prioritäten zu versehen und diese jeweils unverzüglich umzusetzen. Dies ist
auch die Voraussetzung dafür, dass seitens der Bezirksregierung die
erforderliche Ausnahme vom Betrieb einer ständig besetzten Feuerwache der
Freiwilligen Feuerwehr erteilt werden kann und erteilt werden wird.
Dies vorausgeschickt,
wird die SPD-Fraktion dem vorgelegten Brandschutzbedarfsplan zustimmen.