Die SPD-Fraktion Heiligenhaus erkennt die herausragende
wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Düsseldorf für die Stadt und die
Region an. Verbunden mit dem Flugbetrieb sind allerdings insbesondere
Lärmbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Unser Ziel muss es
sein, diese Lärmbelastungen so weit als möglich zu begrenzen. Eine weitere
Erhöhung der Belastungen darf nicht erfolgen.
Eine Erhöhung der Lärmbelastungen ist aber aufgrund der
beantragten Änderungen des Betriebs mit dem Ziel einer Kapazitätserweiterung zu
befürchten.
Die geplante Kapazitätserweiterung ist für uns nicht
plausibel und nicht mehr zeitgemäß. Die gewünschten zusätzlichen Kapazitäten
entsprechen nicht dem tatsächlichen Bedarf. Bereits bisher wurden die
vorhandenen genehmigten Slots nicht vollständig ausgenutzt. Für die Zukunft
gehen wir aus folgenden Gründen eher von einem geringeren Bedarf als von einer
Steigerung aus:
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Die Erfahrungen aus der Corona-Krise zeigen,
dass in erheblichem Umfang auf Flugreisen verzichtet werden kann. Zahlreiche
große Unternehmen bekunden, in der Krisen-Zeit so gute Erfahrungen mit
Video-Konferenzen und anderen Kommunikationsmitteln gemacht zu haben, dass
diese Instrumente auch weiterhin eingesetzt und Geschäfts- und Dienstreisen in
erheblichem Umfang eingespart werden sollen.
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Der private Urlaubsflugverkehr ist bereits in
der Vergangenheit in großem Umfang auf die von den Billig-Airlines angeflogenen
kostengünstigeren Regionalflughäfen ausgewichen. Dieser Trend wird sich
fortsetzen, wenn überhaupt der Urlaubsflugverkehr wieder das gleiche Ausmaß der
Vergangenheit erreichen sollte.
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Aus Klimaschutzgründen muss es unser Ziel sein,
den Flugverkehr insgesamt zu verringern. Die Bundesregierung hat eine
Verkehrswende angekündigt, die zweifellos dieses Ziel beinhalten muss.
Inlandsflüge sollten mittelfristig völlig unterbleiben und der diesbezügliche
Bedarf auf ein gut ausgebautes Schnellzugnetz gelenkt werden.
Unter diesen Gesichtspunkten ist insbesondere die beantragte
Erhöhung auf 60 Flugbewegungen in den Spitzenstunden zum jetzigen Zeitpunkt
abzulehnen.
Die Verkehrsprognose für den Flugverkehr ist unter
Nach-Corona-Bedingungen neu zu erstellen und zur Beurteilungsgrundlage des
Antragsverfahrens zu machen.