Stellungnahme der SPD-Fraktion Heiligenhaus zur geplanten Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf

Die SPD-Fraktion Heiligenhaus erkennt die herausragende wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Düsseldorf für die Stadt und die Region an. Verbunden mit dem Flugbetrieb sind allerdings insbesondere Lärmbelastungen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt. Unser Ziel muss es sein, diese Lärmbelastungen so weit als möglich zu begrenzen. Eine weitere Erhöhung der Belastungen darf nicht erfolgen.
Eine Erhöhung der Lärmbelastungen ist aber aufgrund der beantragten Änderungen des Betriebs mit dem Ziel einer Kapazitätserweiterung zu befürchten.
Die geplante Kapazitätserweiterung ist für uns nicht plausibel und nicht mehr zeitgemäß. Die gewünschten zusätzlichen Kapazitäten entsprechen nicht dem tatsächlichen Bedarf. Bereits bisher wurden die vorhandenen genehmigten Slots nicht vollständig ausgenutzt. Für die Zukunft gehen wir aus folgenden Gründen eher von einem geringeren Bedarf als von einer Steigerung  aus:
-          Die Erfahrungen aus der Corona-Krise zeigen, dass in erheblichem Umfang auf Flugreisen verzichtet werden kann. Zahlreiche große Unternehmen bekunden, in der Krisen-Zeit so gute Erfahrungen mit Video-Konferenzen und anderen Kommunikationsmitteln gemacht zu haben, dass diese Instrumente auch weiterhin eingesetzt und Geschäfts- und Dienstreisen in erheblichem Umfang eingespart werden sollen.
-          Der private Urlaubsflugverkehr ist bereits in der Vergangenheit in großem Umfang auf die von den Billig-Airlines angeflogenen kostengünstigeren Regionalflughäfen ausgewichen. Dieser Trend wird sich fortsetzen, wenn überhaupt der Urlaubsflugverkehr wieder das gleiche Ausmaß der Vergangenheit erreichen sollte.
-          Aus Klimaschutzgründen muss es unser Ziel sein, den Flugverkehr insgesamt zu verringern. Die Bundesregierung hat eine Verkehrswende angekündigt, die zweifellos dieses Ziel beinhalten muss. Inlandsflüge sollten mittelfristig völlig unterbleiben und der diesbezügliche Bedarf auf ein gut ausgebautes Schnellzugnetz gelenkt werden.
Unter diesen Gesichtspunkten ist insbesondere die beantragte Erhöhung auf 60 Flugbewegungen in den Spitzenstunden zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen.
Die Verkehrsprognose für den Flugverkehr ist unter Nach-Corona-Bedingungen neu zu erstellen und zur Beurteilungsgrundlage des Antragsverfahrens zu machen.