In Deutschland fehlen 2 Mio.
altersgerechte Wohnungen bei wachsender Angebotslücke, so die aktuelle Analyse
des Chefs der größten deutschen Wohnungsbaugesellschaft Vonovia. Doch es fehlen
nicht nur barrierefreie Wohnungen, in denen man sich auch mit dem Rollator
bewegen kann, es fehlt in den Ballungsräumen und Ballungsrandzonen vor allem an
preiswertem Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen.
Heiligenhaus wurde schon vor
Jahren in einer Untersuchung bescheinigt, dass vor allem ältere Bürger
wegziehen, weil sie hier keinen angemessenen Wohnraum finden. Daran haben auch
die Neubaugebiete grünSelbeck und PanoramaGarten oder die Neubauten an der
Kettwiger Straße wenig geändert. Auch in Heiligenhaus sinkt der Bestand an
Sozialwohnungen, der sich bundesweit von 2002 bis 2017 mehr als halbiert hat,
kontinuierlich. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar stellt zudem klar,
dass auch eine Wohnungsbaugesellschaft nicht zum unbefristeten Angebot von
Sozialwohnungen verpflichtet werden kann.
Aber ist es nicht Wahnsinn,
Sozialwohnungen nach 15 bis 20 Jahren immer wieder aus der Bindung fallen zu
lassen, wohlwissend, dass die ersatzweise neu zu bauenden Sozialwohnungen schon
in den Herstellungskosten und folglich in der Kostenmiete deutlich teurer sein
werden? Eine nachhaltige Bewirtschaftung und dauerhafte Erhaltung der
Sozialwohnungen wäre das Gebot der Stunde! Dies kann nur noch mit einer
kommunalen Wohnungsbaugesellschaft gelingen, nachdem sich die Abschaffung des
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes unter Helmut Kohl und die Privatisierung
zahlreicher öffentlicher Wohnungsbestände als schwere Fehler erwiesen haben.
Nicht umsonst hat die Stadt Düsseldorf in ihrem 15 Punkte-Plan zur
Wohnraumversorgung die Stärkung ihrer städtischen Wohnungsbaugesellschaft SWD
nach ganz oben gestellt.
Für Heiligenhaus wird es Zeit,
dass der bestehende Ratsbeschluss zur Gründung einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft
jetzt zügig umgesetzt wird, um auch hier nachhaltig preiswerten Wohnraum
errichten und sichern zu können. Die SPD-Fraktion hat daher für den Haushalt
2019 erneut die Einstellung der notwendigen Mittel (25.000 €) für die Gründung
einer Wohnungsbaugesellschaft beantragt.